Gesetzliche Statusinformationen und berufsrechtliche Zulassungen


Herr       Matthias Krenek        wohnhaft: Lindenstraße Neun in EinsSechsFünfVierAcht Glienicke / Nordbahn
e-Mail:   matthias(ät)krenek.de

Beruf:    Bankkaufmann

USt-IdNr.: DE 252411341        ( Umsatzsteuer-Identifikationsnummer )

Erlaubnis nach § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung (Immobilienmakler)

Erlaubnis nach § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Gewerbeordnung (Darlehensvermittler für gewerbliche Darlehen)

Erlaubnis nach § 34 d Absatz 1 Gewerbeordnung                            (Versicherungsmakler)

     Registrierungs-Nr.: D-HI7Q-J4ZXD-19 (für § 34 d GewO)

Erlaubnis nach § 34 i Absatz 1 Gewerbeordnung                              (Immobiliardarlehensvermittler)

     Registrierungs-Nr.: D-W-183-ALIF-13 (für § 34 i GewO)


Aufsichts- und Erlaubnisbehörde:

Gemeinde Glienicke / Nordbahn
Hauptstraße 19 in 16548 Glienicke / Nordbahn
Telefon: 033056 69 0


Registrierungssbehörde:
Industrie- und Handelskammer Potsdam
Breite Str. 2 a-c in 14467 Potsdam
Telefon: 0331 27 86 0

Vermittlerregister:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.

Breite Straße 29 in 10178 Berlin                    Tel.: 030 20 30 80
( Einzusehen unter: www.vermittlerregister.info )



Berufsbezeichnung:

-  Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Absatz 1 Gewerbeordnung der Bundesrepublik Deutschland
-  Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Absatz 1 Gewerbeordnung der Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Versicherungsmakler:
-  § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
-  §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
-  § 48 b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
-  Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermitter:
-  § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
-  Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
-  §§ 655 a-655 e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
-  Art 229 § 38 und Art. 247 §§ 13, 13b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank für Immobiliardarlehen

Wilhelm-Epstein-Straße 14 in 60431 Frankfurt am Main

Postfach 10 06 02   mit   60006 Frankfurt am Main                    Tel.: 069 95 66 32 32

www.bundesbank.de

Wir sind bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren, goAML gemäß § 45 Absatz 1 GwG, registriert.

Wir unterstützen das Vorgehen gegen Geldwäsche und werden im konkreten Fall des Verdachts eine Meldung an die FIU (Financial Intelligence Unit) machen.


Beratung, Vergütung und Vermittlung von Versicherungen

Der Versicherungsmakler hat keine vertragliche Bindung und keine direkte oder indirekte Abhängigkeit an ein Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsmakler bietet auch Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann diese Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche oder Produktsparten begrenzt werden.

Im Zusammenhang mit der Beratung, Betreuung und Vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch den Kunden, durch eine in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder in einer Kombination aus Beidem erfolgen. Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt oder in die Betreuung übernommen werden.


Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehensverträgen

Als Darlehensvermittler besteht keine Bindung oder Abhängigkeit an einen oder mehrere Darlehensgeber. Der Vermittler bietet eine Beratung an, es sei denn, dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen.

Für die erfolgreiche Darlehensvermittlung erhält der Vermittler ein Leistungsentgeld, entweder vom Darlehensgeber oder vom Kunden. Soweit Vergütungen durch den Kunden gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Darlehenssumme. Bei Darlehen in Verbindung mit Bausparverträgen können sich Vergütungen auch aus Beiträgen und Zinszahlungen ergeben. Detaillierte Informationen dazu erhält der Kunde mit dem sogenannten ESIS-Merkblatt, welches vor Darlehensunterschrift ausgehändigt wird. Variable und kombinierte Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer an qualitativen Merkmalen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

ERGO Versicherung AG, Vermögensschadenhaftplicht

New-York-Ring 1 in 22297 Hamburg

Tel.: 040 63 76 26 51          [email protected]

Versicherungsschein-Nr.: SV75285233